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Holzbauwelt

Holzbaufonds Südtirol: Förderung für Holzbauprojekte

Der Holzbaufonds der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol fördert Gebäude und Bauwerke in Holzbauweise, bei denen langfristig Kohlenstoff in tragenden Bauteilen, Holzwerkstoffen und Dämmstoffen gebunden wird. Für Planer, öffentliche Bauherren, gemeinnützige Träger und Projektentwickler im geförderten Wohnbau eröffnet der Fonds eine zusätzliche Möglichkeit, die Entscheidung für den Holzbau wirtschaftlich und ökologisch zu begründen.
Einreichung Anträge bis 30.06.2026

Die Förderung macht deutlich: Holzbau ist nicht nur eine Frage des Materials, sondern eine strategische Entscheidung für nachhaltiges, ressourcenschonendes und zukunftsfähiges Bauen. Damit ein Projekt die Anforderungen erfüllt, müssen Konstruktion, Materialwahl, Holzmenge, Nachweise und Projektunterlagen frühzeitig und präzise geplant werden.

Was ist der Holzbaufonds Südtirol?

Der Holzbaufonds wurde eingerichtet, um den Einsatz von Holz und anderen nachwachsenden, kohlenstoffspeichernden Baustoffen im Bausektor zu fördern. Unterstützt werden insbesondere Gebäude und Bauwerke in Holzbauweise zur öffentlichen Nutzung sowie bestimmte Vorhaben im Bereich gemeinnütziger Mietwohnungen:

  • Der Fonds ist für den Zeitraum 2023 bis 2030 vorgesehen und wird jährlich mit 1,2 Millionen Euro ausgestattet.
  • Die Förderung richtet sich nach der Menge des langfristig gespeicherten Kohlenstoffs.
  • Gesuche können jährlich zwischen dem 1. Februar und dem 31. März eingereicht werden.
  • Für 2026 wurde der Endtermin auf 30. Juni 2026 verschoben, da noch Mittel verfügbar sind.
  • Die Förderung beträgt 500 Euro je Tonne gespeichertem Kohlenstoff, berechnet in Tonnen CO₂.
  • Der Mindestbeitrag liegt bei 25.000 Euro, die maximale Förderung bei 200.000 Euro pro Baumaßnahme.

Welche Projekte können gefördert werden?

Gefördert werden können unter anderem:

  • Neubauten von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit mindestens 300 m² Bruttogeschossfläche;
    Bauwerke zur öffentlichen Nutzung in Holzbauweise;
  • Erweiterungen und Aufstockungen öffentlicher Gebäude mit mindestens 100 m² zusätzlicher Bruttogeschossfläche;
  • Vorhaben zum Bau oder zur Sanierung von gemeinnützigen Mietwohnungen, die unter die Wohnbauförderung fallen.

Damit ist der Holzbaufonds besonders relevant für Gemeinden, öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, kirchliche Körperschaften sowie für Projekte im geförderten Wohnbau.

Welche Anforderungen gelten für die Holzbauweise?

Als Holzbauweise gelten Holz- und Holzhybridbauweisen mit mindestens 100 kg verbautem Holz pro m² Bruttofläche. Unterirdische Geschosse und Kellergeschosse werden bei dieser Berechnung nicht zur Bruttofläche gezählt. Zusätzlich müssen mindestens 80% des verbauten Vollholzes, bezogen auf die förderfähige Holzmasse, in einem Umkreis von maximal 200 km von der Baustelle geschlägert und verarbeitet worden sein.

Warum frühe Holzbauplanung entscheidend ist

Für den Antrag sind umfangreiche technische Unterlagen erforderlich. Dazu gehören unter anderem Lageplan, Projektunterlagen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten, Angaben zur Bruttofläche, Darstellung des Konstruktionsprinzips, Bauteilschichten, Massenberechnung, technischer Bericht, Kostenvoranschlag, Zeitplan und ein ausgefülltes CO₂-Tool.

Holzbau als Argument für Bauherren und Projektentwickler

Der Holzbaufonds macht einen zentralen Vorteil des Holzbaus messbar: die langfristige Speicherung von Kohlenstoff in der Gebäudestruktur. Damit wird der ökologische Nutzen nicht nur abstrakt beschrieben, sondern über eine konkrete Förderlogik wirtschaftlich bewertet.

Für Bauherren und Projektentwickler ergeben sich daraus mehrere Argumente:

  • Nachhaltigkeit wird planbar: Die CO₂-Speicherung wird über definierte Mengen und Nachweise dokumentiert.
  • Die Bauweise unterstützt ESG-Ziele: Besonders bei öffentlichen, gemeinnützigen und institutionellen Projekten gewinnt die ökologische Qualität eines Gebäudes an Bedeutung.
  • Ein hoher Vorfertigungsgrad erhöht die Qualität und schafft Ausführungssicherheit:
    Die Vorfertigung unter kontrollierten Bedingungen und nach zertifizierten Prozessen garantiert höchste Qualität. Außerdem verkürzt ein hoher Vorfertigungsgrad die Bauzeiten und reduziert Schnittstellen

Wie LignoAlp unterstützt

LignoAlp realisiert individuelle Holzbauprojekte mit hohem Vorfertigungsgrad und besonderer Sorgfalt in der Ausführung. Das Unternehmen begleitet Planer und Bauherren bei der Entwicklung tragfähiger Holzbaukonzepte – von der technischen Projektprüfung über die konstruktive Ausarbeitung bis zur Vorfertigung und Montage.

Gerade bei Projekten, die für den Holzbaufonds relevant sein können, ist diese frühe technische Kompetenz entscheidend. LignoAlp unterstützt Sie dabei in verschiedenen Belangen, unter anderem:

  • Wahl des geeigneten Konstruktionssystems (Holz- und Holzhybridbauweisen, Holzrahmenbau, Brettsperrholzbau,)
  • technische Planung von Wand-, Decken- und Dachsystemen;
  • realistische Einschätzung von Ausführung, Montage und Schnittstellen;
  • Unterstützung bei der Bereitstellung technischer Grundlagen für Planer und Bauherren.

Die verbindliche Prüfung der Förderfähigkeit und die Antragstellung erfolgen über die zuständigen Stellen der Autonomen Provinz Bozen (Dienst myCivis). LignoAlp unterstützt jedoch mit der technischen Holzbaukompetenz, die für eine belastbare Planung und Umsetzung erforderlich ist.

FAQ zum Holzbaufonds Südtirol

  • Wer kann den Holzbaufonds nutzen? Der Fonds richtet sich unter anderem an territoriale öffentliche Körperschaften, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Körperschaften und Organisationen ohne Gewinnabsicht mit Rechtspersönlichkeit, kirchliche Körperschaften und Stiftungen.
  • Werden auch private Wohnhäuser gefördert? Nach den derzeitigen offiziellen Angaben liegt der Fokus nicht auf klassischen privaten Einzelbauvorhaben, sondern auf öffentlichen Gebäuden, Bauwerken zur öffentlichen Nutzung und bestimmten Vorhaben im Bereich gemeinnütziger Mietwohnungen. Mitte April 2026 hat der Südtiroler Landtag entschieden, die Förderung auch auf Projekte von Privatpersonen auszudehnen. Stand Anfang Mai sind noch keine genaueren Informationen dazu verfügbar.
  • Wann muss der Antrag eingereicht werden? Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Der reguläre Zeitraum ist vom 1. Februar bis 31. März eines jeden Jahres; bei verfügbaren Mitteln können weitere Ausschreibungen folgen. Für 2026 wurde der Einreichtermin bis 30. Juni verlängert.
  • Warum ist die frühe Einbindung eines Holzbauunternehmens sinnvoll? Weil Förderfähigkeit, Konstruktion, Holzmenge, Bauteilschichten, CO₂-Berechnung und Nachweise eng miteinander verbunden sind. Eine frühe technische Abstimmung kann helfen, das Projekt realistisch, ausführbar und nachvollziehbar zu entwickeln.

Sie planen ein gemeinnütziges oder größeres Holzbauprojekt in Südtirol?
LignoAlp unterstützt Sie bei der technischen Prüfung und Entwicklung eines passenden Holzbaukonzepts.

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